Basisrente im Ausland

Was passiert mit Ihrer Basisrente beim Umzug ins Ausland oder wenn Sie nur für ein paar Jahre ins Ausland gehen?

Nach § 49 EStG kommt es bei der Hauptwohnsitzverlegung ins Ausland zu einer beschränkenden Einkommenssteuerpflicht. Unter Umständen kann es aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen dazu kommen, dass dem ausländischen Staat das Besteuerungsrecht zugesprochen wird. Ein Umzug ins Ausland kann auch eine Zurückforderung der steuerlichen Vorteile führen.

Alle dies ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig:
Z.B. ob Sie nur ein paar Jahre im Ausland sind, Ihren Wohnsitz aber hier behalten, ob Sie Ihren Wohnsitz verlagern aber in ein paar Jahren wieder kommen oder ob Sie planen für immer ins Ausland zu ziehen.
Sollten Sie Interesse an einer Basisrente haben und einen Umzug oder längeren Aufenthalt im Ausland planen, sollten Sie sich von uns zuvor individuell beraten lassen.



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