Basisrente im Ausland
Was passiert mit Ihrer Basisrente beim Umzug ins Ausland
oder wenn Sie nur für ein paar Jahre ins Ausland gehen?
Nach § 49 EStG kommt es bei der Hauptwohnsitzverlegung ins
Ausland zu einer beschränkenden Einkommenssteuerpflicht. Unter
Umständen kann es aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen dazu
kommen, dass dem ausländischen Staat das Besteuerungsrecht
zugesprochen wird. Ein Umzug ins Ausland kann auch eine
Zurückforderung der steuerlichen Vorteile führen.
Alle dies ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig:
Z.B. ob Sie nur ein paar Jahre im Ausland sind, Ihren Wohnsitz aber
hier behalten, ob Sie Ihren Wohnsitz verlagern aber in ein paar Jahren
wieder kommen oder ob Sie planen für immer ins Ausland zu
ziehen.
Sollten Sie Interesse an einer
Basisrente
haben und einen Umzug oder längeren Aufenthalt im Ausland
planen, sollten Sie sich von uns zuvor individuell beraten lassen.