Basisrente mit Berufsunfähigkeit /BU


Es ist ohne weiteres möglich Ihre Basisrente mit Versicherung für Berufsunfähigkeit zu verbinden.

Dadurch ergeben sich je nach individueller Steuerlast Vorteile und Nachteile, die Sie zuvor überprüfen lassen sollten.

Ein Vorteil bei der Kombination von Basisrente und einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der dadurch vergrößerte Oberbetrag für die Absetzbarkeit der BU. Dabei ist jedoch zu beachten, dass mind. 51% der Prämie auf die Basisrente entfällt. So bleiben nur noch höchstens 49% für die BU.

Auch eine separate BU kann über Sonderausgaben abgesetzt werden. Allerdings fällt Sie dann unter die jährliche Obergrenze von 1.500 Euro bzw. 2.400 Euro für Versorgeaufwendungen.

Aber die Kombination von Basisrente und Berufsunfähigkeit kann auch Nachteile haben. Durch die Verbindung geht bei der Kündigung der Basisrente auch die BU verloren. Auch muss die BU bei Inanspruchnahme, wie die Basisrente, voll versteuert werden – wo hingegen bei einer separaten BU nur ein Ertragsanteil anfällt.

Sie sehen, dass eine Kombination von einer Basisrente mit einer Versicherung für Berufsunfähigkeit individuell zu steuerlichen Vorteilen oder Nachteilen kommen kann. Wir empfehlen Ihnen aufgrund dessen genau überprüfen zu lassen, ob diese Variante für Sie sinnvoll ist.

Nutzen Sie unseren kostenlosen und unverbindlichen Service: Fordern Sie bequem Informationen an und lassen Sie sich die Vorteile und Nachteile ein einer derartigen Kombination aufzeigen.

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