Es ist ohne weiteres möglich Ihre Basisrente mit
Versicherung für Berufsunfähigkeit zu verbinden.
Dadurch ergeben sich je nach individueller Steuerlast
Vorteile und Nachteile, die Sie zuvor überprüfen
lassen sollten.
Ein Vorteil bei der Kombination von Basisrente und einer
Berufsunfähigkeitsversicherung ist der dadurch
vergrößerte Oberbetrag für die
Absetzbarkeit der BU. Dabei ist jedoch zu beachten, dass mind. 51% der
Prämie auf die Basisrente entfällt. So bleiben nur
noch höchstens 49% für die BU.
Auch eine separate BU kann über Sonderausgaben abgesetzt
werden. Allerdings fällt Sie dann unter die jährliche
Obergrenze von 1.500 Euro bzw. 2.400 Euro für
Versorgeaufwendungen.
Aber die Kombination von Basisrente und
Berufsunfähigkeit kann auch Nachteile haben.
Durch die Verbindung geht bei der Kündigung der Basisrente
auch die BU verloren. Auch muss die BU bei Inanspruchnahme, wie die
Basisrente, voll versteuert werden – wo hingegen bei einer
separaten BU nur ein Ertragsanteil anfällt.
Sie sehen, dass eine Kombination von einer Basisrente mit einer
Versicherung für Berufsunfähigkeit individuell zu
steuerlichen Vorteilen oder Nachteilen kommen kann.
Wir empfehlen Ihnen aufgrund dessen genau
überprüfen zu lassen, ob diese Variante für
Sie sinnvoll ist.
Nutzen Sie unseren kostenlosen und unverbindlichen Service: Fordern Sie
bequem Informationen an und lassen Sie sich die Vorteile und Nachteile
ein einer derartigen Kombination aufzeigen.
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