Basisrente: Steuervorteil und Absetzbarkeit
Grundsätzlich richtet sich das
Angebot der
Basisrente an alle Menschen, die in Deutschland
vollumfänglich steuerpflichtig sind, so dass neben
Arbeitnehmern auch Selbstständige und Freiberufler von dieser
Altersvorsorge profitieren können. Vor allem die
letztgenannten Personengruppen verfügen über
keinerlei gesetzliche Absicherung, sofern keine Zahlungen in die
gesetzliche Rentenversicherung geleistet werden.
Die
Rürup-Rente
bietet dabei eine gute Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung,
mit der der Lebensstandard im Alter aufrecht erhalten werden kann. Je
nach Wunsch des Vertragsinhabers kann die Rürup-Rente als
verzinsliche
Rentenversicherung mit Garantieverzinsung
oder aber als fondsgebundener Vertrag mit
überdurchschnittlichen Rendite-Chancen abgeschlossen werden.
Die steuerlichen Vorteile der Basisrente
Neben der Möglichkeit, Kapital fürs Alter anzusparen,
gibt es einen
Steuervorteil der Basisrente,
die dieses Produkt für viele Menschen sehr interessant macht.
Hierzu gehört in erster Linie die
Absetzbarkeit
der Basisrente, deren Beiträge als
Sonderausgaben im Rahmen der privaten Steuererklärung
angesetzt werden können. Diese Sonderausgaben verringern dann
sofort das zu versteuernde Einkommen und reduzieren die Steuerlast
spürbar. Nicht selten können dann sogar
Steuererstattungen erzielt werden. Vor allem Selbstständige,
Freiberufler sowie Arbeitnehmer mit einem
überdurchschnittlichen Einkommen profitieren von der
Absetzbarkeit der Basisrente und können
einen
hohen Steuervorteil generieren.
Der Steuervorteil der Basisrente kann dabei jedoch nicht nur bei
monatlichen Einzahlungen erzielt werden, sondern auch
Einmalbeiträge, die während des Jahres in die
Basisrente investiert werden, können angesetzt werden. So kann
die
Absetzbarkeit der Basisrente zum Beispiel
auf die jeweiligen Geschäftseinnahmen ausgerichtet werden,
wodurch eine steuerliche Optimierung möglich ist. Sofern in
einem Jahr ein hoher Ertrag generiert werden konnte, können
auch die Beiträge zur Basisrente erhöht werden, um
den Steuervorteil der Basisrente optimal auszuschöpfen.
Die steuerliche Behandlung der Basisrente
Grundsätzlich gilt, dass Vertragsinhaber ihre
Beiträge zur Basisrente steuerlich absetzen können.
Gleichzeitig müssen die späteren Rentenleistungen aus
diesem Vertrag versteuert werden.
Um heutige Rentner nicht über Gebühr zu belasten,
wurde ein Stufensystem vereinbart, welches die schrittweise
Absetzbarkeit sowie die schrittweise Versteuerung beinhaltet. Heute, im
Jahr 2009, sind demnach nur
68% der Beiträge
als Sonderausgaben ansetzbar. Dieser Prozentsatz
erhöht sich jährlich um 2%, so dass im Jahr 2025 die
gesamten Beiträge geltend gemacht werden können.
Auch die Rentenzahlungen sind aktuell noch nicht vollständig
steuerpflichtig, sondern lediglich 58% müssen versteuert
werden. Erst im Jahr 2040 wird dann die vollständige
Versteuerung der Renten erfolgen.
Absetzbarkeit von Zusatzversicherung
Im Rahmen der Basisrente können Vertragsinhaber auf Wunsch
auch Zusatzversicherungen in den Vertrag integrieren. Hierzu
gehört neben einer Hinterbliebenenabsicherung auch eine
Berufsunfähigkeitsversicherung,
die jeder Mensch, der noch aktiv im Arbeitsleben steht,
benötigt. Im Fall einer Berufsunfähigkeit bezahlt
diese Versicherung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente,
mit der der finanzielle Verlust kompensiert werden kann.
Die
Beiträge für diese
Zusatzversicherungen unterliegen dabei ebenfalls den
Steuervorteilen
der Basisrente und können als Sonderausgaben
geltend gemacht werden. Für die Absetzbarkeit der Basisrente
muss in diesem Fall lediglich beachtet werden, dass die
Beiträge für die Zusatzversicherungen die
Beiträge zur Rente nicht übersteigen und nur 49% des
Gesamtbeitrages ausmachen.