Basisrente: Steuervorteil und Absetzbarkeit



Grundsätzlich richtet sich das Angebot der Basisrente an alle Menschen, die in Deutschland vollumfänglich steuerpflichtig sind, so dass neben Arbeitnehmern auch Selbstständige und Freiberufler von dieser Altersvorsorge profitieren können. Vor allem die letztgenannten Personengruppen verfügen über keinerlei gesetzliche Absicherung, sofern keine Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet werden.

Die Rürup-Rente bietet dabei eine gute Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung, mit der der Lebensstandard im Alter aufrecht erhalten werden kann. Je nach Wunsch des Vertragsinhabers kann die Rürup-Rente als verzinsliche Rentenversicherung mit Garantieverzinsung oder aber als fondsgebundener Vertrag mit überdurchschnittlichen Rendite-Chancen abgeschlossen werden.

Die steuerlichen Vorteile der Basisrente

Neben der Möglichkeit, Kapital fürs Alter anzusparen, gibt es einen Steuervorteil der Basisrente, die dieses Produkt für viele Menschen sehr interessant macht.
Hierzu gehört in erster Linie die Absetzbarkeit der Basisrente, deren Beiträge als Sonderausgaben im Rahmen der privaten Steuererklärung angesetzt werden können. Diese Sonderausgaben verringern dann sofort das zu versteuernde Einkommen und reduzieren die Steuerlast spürbar. Nicht selten können dann sogar Steuererstattungen erzielt werden. Vor allem Selbstständige, Freiberufler sowie Arbeitnehmer mit einem überdurchschnittlichen Einkommen profitieren von der Absetzbarkeit der Basisrente und können einen hohen Steuervorteil generieren.

Der Steuervorteil der Basisrente kann dabei jedoch nicht nur bei monatlichen Einzahlungen erzielt werden, sondern auch Einmalbeiträge, die während des Jahres in die Basisrente investiert werden, können angesetzt werden. So kann die Absetzbarkeit der Basisrente zum Beispiel auf die jeweiligen Geschäftseinnahmen ausgerichtet werden, wodurch eine steuerliche Optimierung möglich ist. Sofern in einem Jahr ein hoher Ertrag generiert werden konnte, können auch die Beiträge zur Basisrente erhöht werden, um den Steuervorteil der Basisrente optimal auszuschöpfen.

Die steuerliche Behandlung der Basisrente Grundsätzlich gilt, dass Vertragsinhaber ihre Beiträge zur Basisrente steuerlich absetzen können. Gleichzeitig müssen die späteren Rentenleistungen aus diesem Vertrag versteuert werden.

Um heutige Rentner nicht über Gebühr zu belasten, wurde ein Stufensystem vereinbart, welches die schrittweise Absetzbarkeit sowie die schrittweise Versteuerung beinhaltet. Heute, im Jahr 2009, sind demnach nur 68% der Beiträge als Sonderausgaben ansetzbar. Dieser Prozentsatz erhöht sich jährlich um 2%, so dass im Jahr 2025 die gesamten Beiträge geltend gemacht werden können. Auch die Rentenzahlungen sind aktuell noch nicht vollständig steuerpflichtig, sondern lediglich 58% müssen versteuert werden. Erst im Jahr 2040 wird dann die vollständige Versteuerung der Renten erfolgen.

Absetzbarkeit von Zusatzversicherung

Im Rahmen der Basisrente können Vertragsinhaber auf Wunsch auch Zusatzversicherungen in den Vertrag integrieren. Hierzu gehört neben einer Hinterbliebenenabsicherung auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die jeder Mensch, der noch aktiv im Arbeitsleben steht, benötigt. Im Fall einer Berufsunfähigkeit bezahlt diese Versicherung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, mit der der finanzielle Verlust kompensiert werden kann.

Die Beiträge für diese Zusatzversicherungen unterliegen dabei ebenfalls den Steuervorteilen der Basisrente und können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Für die Absetzbarkeit der Basisrente muss in diesem Fall lediglich beachtet werden, dass die Beiträge für die Zusatzversicherungen die Beiträge zur Rente nicht übersteigen und nur 49% des Gesamtbeitrages ausmachen.

Der Basisrente Vergleich:


Jetzt Vergleich anfordern!

Ja, bitte informieren Sie mich kostenlos und unverbindlich!

Anrede
Vorname
Name
Straße / Hausnr.
PLZ / Ort
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Geburtsdatum  
ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und stimme diesen zu.

kostenlos, unverbindlich und unabhängig

Datenschutzgarantie: Wir garantieren eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten. Ihre Daten werden nicht für Werbezwecke weitergeben und nach einmaliger Verwendung wieder gelöscht.