Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge als Säule der
privaten Altersvorsorge
Die
betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV)
bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, neben der gesetzlichen
Rentenversicherung eine private Altersvorsorge aufzubauen. Aus diesem
Grund gehört die betriebliche Altersvorsorge zur zweiten
Säule der Altersvorsorge. Sie wird rechtlich über das
Betriebsrentengesetz geregelt.
Die betriebliche Altersvorsorge liegt nach dieser Rechtssprechung vor,
wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer finanzielle Zusagen im Alter,
bei Invalidität oder Tod bietet. Die
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge
können dabei je nach Vereinbarung allein vom Arbeitnehmer,
oder aber vom Arbeitgeber getragen werden. Auch Mischfinanzierungen,
bei denen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Beiträge
zahlen, sind üblich.
Die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die betriebliche
Altersvorsorge zu nutzen. Die in Deutschland am häufigsten
angewandte Form ist dabei die
Direktversicherung.
Bei ihr schließt der Arbeitgeber im Namen seines
Arbeitnehmers eine
Renten- oder Lebensversicherung
ab, die dann im Alter eine monatliche, lebenslange Rentenzahlung
gewährleistet. Arbeitnehmer in Deutschland haben heute einen
Anspruch auf Gehaltsumwandlung in eine Direktversicherung, sofern keine
anderen Wege der betrieblichen Altersvorsorge genutzt werden.
Eine
weitere Möglichkeit der betrieblichen
Altersvorsorge ist die Direktzusagen. Der Arbeitgeber
bildet hierbei Rückstellungen für seine Arbeitnehmer,
die dann im Alter aufgelöst und ausgezahlt werden. Um die
finanziellen Zusagen auch im Fall der Insolvenz erbringen zu
können, werden Renten über die Direktzusagen in der
Regel über den Pensionssicherungsverein geschützt.
Die dritte Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge ist
die Pensionskasse. Diese nicht-staatliche Altersvorsorgeeinrichtung
verwaltet das Vermögen für die Altersvorsorge und
zahlt den berechtigten Arbeitnehmern im Rentenalter eine monatliche
Rente aus. Pensionskassen werden oft von einzelnen Unternehmen oder per
Konsortialvertrag getragen.
Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge bietet sowohl
Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern eine Reihe von Vorteilen.
Arbeitnehmer profitieren beispielsweise durch das Anbieten derartiger
Verträge von einer höheren Mitarbeiterbindung,
Arbeitnehmer hingegen können die Höhe ihrer
gesetzlichen Rentenzahlungen erhöhen, so dass im Alter der
bisherige Lebensstandard aufrecht erhalten werden kann.
Ein weiterer Vorteil für Arbeitnehmer ist die steuerliche
Behandlung der Gelder, die in die betriebliche Altersvorsorge
investiert werden. Sofern der Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge
ab 2005 abgeschlossen wurde, sind die Beiträge bis zu 4% der
Beitragsbemessungsgrenze West in der Rentenversicherung sowohl steuer-
als auch sozialversicherungsfrei. Demnach können bis zu 1.800
Euro steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge investiert werden.
Durch die Einzahlung der Bruttoentgelte kann ein deutlich
höherer Sparbeitrag vereinbart werden, so dass sich auch die
Ablaufleistung im Alter deutlich erhöht. Alternativ zur
monatlichen Einzahlung aus Gehalt kann auch die Umwandlung von
Sonderzahlungen, etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld, vorgenommen werden.
Eigene
Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge
können Arbeitnehmer weiterhin über die
Vermögenswirksamen
Leistungen des Arbeitnehmers realisieren, anstatt diese
Gelder in einen Fondssparplan oder einen Bausparvertrag zu investieren.
Weitere Informationen:
BAV per Riester Rente