Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge als Säule der privaten Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV) bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine private Altersvorsorge aufzubauen. Aus diesem Grund gehört die betriebliche Altersvorsorge zur zweiten Säule der Altersvorsorge. Sie wird rechtlich über das Betriebsrentengesetz geregelt.

Die betriebliche Altersvorsorge liegt nach dieser Rechtssprechung vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer finanzielle Zusagen im Alter, bei Invalidität oder Tod bietet. Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können dabei je nach Vereinbarung allein vom Arbeitnehmer, oder aber vom Arbeitgeber getragen werden. Auch Mischfinanzierungen, bei denen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Beiträge zahlen, sind üblich.

Die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. Die in Deutschland am häufigsten angewandte Form ist dabei die Direktversicherung. Bei ihr schließt der Arbeitgeber im Namen seines Arbeitnehmers eine Renten- oder Lebensversicherung ab, die dann im Alter eine monatliche, lebenslange Rentenzahlung gewährleistet. Arbeitnehmer in Deutschland haben heute einen Anspruch auf Gehaltsumwandlung in eine Direktversicherung, sofern keine anderen Wege der betrieblichen Altersvorsorge genutzt werden.

Eine weitere Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktzusagen. Der Arbeitgeber bildet hierbei Rückstellungen für seine Arbeitnehmer, die dann im Alter aufgelöst und ausgezahlt werden. Um die finanziellen Zusagen auch im Fall der Insolvenz erbringen zu können, werden Renten über die Direktzusagen in der Regel über den Pensionssicherungsverein geschützt. Die dritte Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge ist die Pensionskasse. Diese nicht-staatliche Altersvorsorgeeinrichtung verwaltet das Vermögen für die Altersvorsorge und zahlt den berechtigten Arbeitnehmern im Rentenalter eine monatliche Rente aus. Pensionskassen werden oft von einzelnen Unternehmen oder per Konsortialvertrag getragen.

Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge bietet sowohl Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern eine Reihe von Vorteilen.

Arbeitnehmer profitieren beispielsweise durch das Anbieten derartiger Verträge von einer höheren Mitarbeiterbindung, Arbeitnehmer hingegen können die Höhe ihrer gesetzlichen Rentenzahlungen erhöhen, so dass im Alter der bisherige Lebensstandard aufrecht erhalten werden kann.

Ein weiterer Vorteil für Arbeitnehmer ist die steuerliche Behandlung der Gelder, die in die betriebliche Altersvorsorge investiert werden. Sofern der Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge ab 2005 abgeschlossen wurde, sind die Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze West in der Rentenversicherung sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Demnach können bis zu 1.800 Euro steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge investiert werden.
Durch die Einzahlung der Bruttoentgelte kann ein deutlich höherer Sparbeitrag vereinbart werden, so dass sich auch die Ablaufleistung im Alter deutlich erhöht. Alternativ zur monatlichen Einzahlung aus Gehalt kann auch die Umwandlung von Sonderzahlungen, etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld, vorgenommen werden. Eigene Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge können Arbeitnehmer weiterhin über die Vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitnehmers realisieren, anstatt diese Gelder in einen Fondssparplan oder einen Bausparvertrag zu investieren.

Weitere Informationen:
BAV per Riester Rente

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