Betriebliche Altersvorsorge per Riester-Rente

Um die Altersvorsorge zu realisieren bieten sich diverse Varianten an, die jeweils auf die individuelle Lebens- und Finanzsituation abzustimmen sind. Eine Koppelung der betrieblichen Altersvorsorge mit der Riester-Rente ist durch die Einführung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen bereits 2005 ermöglicht worden.

Genutzt werden kann die Verbindung der betrieblichen Altersvorsorge per Riester-Rente ohne Nachteile nur von sehr gut verdienenden Privatversicherten. Für den großen Mitarbeiterkreis, deren Mitglieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, kann diese Variante der Altersvorsorge deutliche Nachteile ergeben. Grundsätzlich ist daher empfehlenswert, die betriebliche Altersvorsorge parallel zu einem privaten Riester-Vertrag zu gestalten.

Bei der Kombination der betrieblichen Altersvorsorge mit der Riester-Rente können die Riester-Zulagen als Beiträge für Pensionskassen und Pensionsfonds, die von Arbeitgebern für ihre Mitarbeiter auf gelegt wurden, in Anspruch genommen werden. Für die Mitglieder der GKV gilt jedoch, dass sie bei Auszahlung der Altersvorsorge auf die Zahlungen aus den Riester-Anteilen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Für Mitarbeiter, die nicht Mitglieder in der GKV sind, können andere Nachteile auftreten bei der Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge per Riester-Rente. Die indirekte staatliche Förderung des Ehegatten entfällt und die Entnahme von Teilbeträgen aus der Riester-Vorsorge für den Kauf einer Immobilie, die selbst genutzt werden soll, ist nicht möglich.

Der entscheidende Nachteil, der bei der Verbindung der betrieblichen Altersvorsorge mit der Riester-Rente zu bedenken ist, entsteht dadurch, dass der Eigenanteil an den Zahlungen für die Riester-Rente aus den Beträgen, die für die betriebliche Altersvorsorge bereit gestellt werden, nicht aus dem Nettoeinkommen gezahlt werden. Erfolgt diese Zahlung nicht aus dem Nettoeinkommen des Mitarbeiters, sind die Belastungen für die Sozialabgaben bereits in dieser Phase unverhältnismäßig hoch.

Der staatliche Sonderausgabenabzug, der die Riester Zulagen von der Einkommensteuer freistellt, gleicht in keinem Fall die Mehraufwendungen für die Sozialversicherungsbeiträge aus. Die Riester-Rente ist außerdem in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.

In der Auszahlungsphase sind von dem Rentner dann auch die vollen Sozialversicherungsbeiträge zu leisten, denn er muss zu seinem Eigenanteil dann auch den bisher vom Arbeitgeber getragenen Anteil leisten.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der zu beachten ist bei der Verbindung der betrieblichen Altersversorgung mit der Riester-Rente stellt sich so dar: durch die Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge verringert sich der Anspruch auf die staatliche Rente und zwar sowohl um den Eigen- wie um den Arbeitgeberanteil der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge.

Altersvorsorge Vergleich:


Jetzt Vergleich anfordern!

Ja, bitte informieren Sie mich kostenlos und unverbindlich!

Anrede
Vorname
Name
Straße / Hausnr.
PLZ / Ort
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Geburtsdatum  
ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und stimme diesen zu.

kostenlos, unverbindlich und unabhängig

Datenschutzgarantie: Eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten wird garantiert. Ihre Daten werden nach einmaliger Verwendung wieder gelöscht.