Betriebliche Altersvorsorge per Riester-Rente
Um die Altersvorsorge zu realisieren bieten sich diverse Varianten an,
die jeweils auf die individuelle Lebens- und Finanzsituation
abzustimmen sind. Eine Koppelung der betrieblichen
Altersvorsorge mit
der Riester-Rente ist durch die Einführung der
entsprechenden
gesetzlichen Grundlagen bereits 2005 ermöglicht worden.
Genutzt werden kann die Verbindung der betrieblichen Altersvorsorge per
Riester-Rente ohne Nachteile nur von sehr gut verdienenden
Privatversicherten. Für den großen Mitarbeiterkreis,
deren Mitglieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert
sind, kann diese Variante der Altersvorsorge deutliche Nachteile
ergeben. Grundsätzlich ist daher empfehlenswert, die
betriebliche Altersvorsorge parallel zu einem privaten
Riester-Vertrag
zu gestalten.
Bei der Kombination der betrieblichen Altersvorsorge mit der
Riester-Rente können die Riester-Zulagen als Beiträge
für Pensionskassen und Pensionsfonds, die von Arbeitgebern
für ihre Mitarbeiter auf gelegt wurden, in Anspruch genommen
werden. Für die Mitglieder der GKV gilt jedoch, dass sie bei
Auszahlung der Altersvorsorge auf die Zahlungen aus den
Riester-Anteilen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
zahlen müssen.
Für Mitarbeiter, die nicht Mitglieder in der GKV
sind,
können andere Nachteile auftreten bei der Gestaltung der
betrieblichen Altersvorsorge per Riester-Rente. Die indirekte
staatliche Förderung des Ehegatten entfällt und die
Entnahme von Teilbeträgen aus der Riester-Vorsorge
für den Kauf einer Immobilie, die selbst genutzt werden soll,
ist nicht möglich.
Der entscheidende Nachteil, der bei der Verbindung der betrieblichen
Altersvorsorge mit der Riester-Rente zu bedenken ist, entsteht dadurch,
dass der Eigenanteil an den Zahlungen für die Riester-Rente
aus den Beträgen, die für die betriebliche
Altersvorsorge bereit gestellt werden, nicht aus dem Nettoeinkommen
gezahlt werden. Erfolgt diese Zahlung nicht aus dem Nettoeinkommen des
Mitarbeiters, sind die Belastungen für die Sozialabgaben
bereits in dieser Phase unverhältnismäßig
hoch.
Der staatliche Sonderausgabenabzug, der
die Riester Zulagen von der
Einkommensteuer freistellt, gleicht in keinem Fall die Mehraufwendungen
für die Sozialversicherungsbeiträge aus. Die
Riester-Rente ist außerdem in der Auszahlungsphase mit dem
persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.
In der Auszahlungsphase sind von dem Rentner dann auch die vollen
Sozialversicherungsbeiträge zu leisten, denn er muss zu seinem
Eigenanteil dann auch den bisher vom Arbeitgeber getragenen Anteil
leisten.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der zu beachten ist bei der Verbindung
der betrieblichen Altersversorgung mit der
Riester-Rente
stellt sich so
dar: durch die Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen
Altersvorsorge verringert sich der Anspruch auf die staatliche Rente
und zwar sowohl um den Eigen- wie um den Arbeitgeberanteil der
gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge.