Ist die Betriebsrente im Todesfall an Hinterbliebene vererbbar?
Wie verhält es sich mit der Betriebsrente beim Todesfall des Versicherungsnehmer? Wie sind die Beträge an Hinterbliebene vererbbar? Hier erfahren Sie mehr:
Der Arbeitnehmer kann die Betriebsrente nur bedingt vererben. Grundsätzlich können von einigen Anbietern zunächst nur Sterbegeldleistungen bis zu einer Höhe von 8000 Euro geleistet werden, aber es besteht kein Rentenanspruch. Damit der Arbeitnehmer seine Betriebsrente vererben kann, ist es erforderlich, zusätzliche Vereinbarungen zu treffen.
Es besteht die Möglichkeit, zum Beispiel mit Pensionskassen, Pensionsfonds oder Versicherern zusätzlich einen “Hinterbliebenenschutz” zu realisieren. Dieser Schutz gewährleistet, dass der Arbeitnehmer nach seinem Tod die Betriebsrente an die Hinterbliebenen vererben kann.
Der Arbeitnehmer kann in diesen Hinterbliebenenschutz einen Tarif einbauen, der die Witwenrente einschließt und zusätzlich sowohl eine Rentengarantie als auch Beitragsrückerstattungsgewähr enthält. Die Höhe dieser Rente beträgt 60% der Altersrente. Wenn der Arbeitnehmer vor Beginn der Rente verstirbt, erhalten die Hinterbliebenen aufgrund der Beutragsrückerstattungsgewähr die eingezahlten Beiträge zurück. Wird eine solche Vereinbarung jedoch nicht zusätzlich getroffen, gehen die eingezahlten Beiträge verloren!
Ob die Auszahlungen der Betriebsrente grundsätzlich geleistet werden können, hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Die gesetzliche verankerte “Unverfallbarkeit” garantiert bei Verträgen, die seit dem 31.12.200 abgeschlossen worden sind, die Auszahlung an alle Arbeitnehmer, die bereits fünf Jahre dem Betrieb angehören und das 30. Lebensjahr überschritten haben.
Aufgrund von Gesetzesänderungen haben auch Arbeitnehmer über 25 Jahren Anspruch auf solche Leistungen, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31.12.2008 abgeschlossen wurde. Dem Arbeitgeber steht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit offen, diese gesetzlich vorgelegten Grenzen zu Gunsten des Arbeitnehmers ganz oder teilweise aufzuheben.
Grundsätzlich ist es also auf jeden Fall lohnenswert, eine zusätzliche Vereinbarung im Vertrag der Betriebsrente zu realisieren. Mit einem gut durchdachten Hinterbliebenenschutz ist es dem Arbeitnehmer auf jeden Fall möglich, seine Betriebsrente zu vererben.