Lebensversicherung: Gesundheitsprüfung und Risikozuschlag
Vor dem Abschluss einer Lebensversicherung fordern viele Versicherer eine Gesundheitsprüfung und erheben bei bestimmten Riskogruppen einen so genannten Risikozuschlag. Was hat es damit auf sich und worauf müssen die Kunden achten?
Der Abschluss einer Lebensversicherung ist eine Investition, welche in der Regel über mehrere Jahrzehnte getätigt wird und welche oftmals erst mit dem Eintritt in das Rentenalter endet.
Der Betrag über den eine Lebensversicherung abgeschlossen wird, kommt zur Auszahlung, wenn der Vertrag ausläuft oder aber wenn der Versicherte stirbt. In diesem Fall ist die Versicherungssumme in voller Höhe zur Auszahlung fällig, dabei spielt es keine Rolle, ob die eingezahlten Beiträge diese bereits decken.
Aus diesem Grund möchten sich die Versicherungsunternehmen absichern und verlangen eine Gesundheitsprüfung in Form einer Selbstauskunft vom Versicherten. Hintergrund ist, dass bei Krankheiten, bei ungesunder Lebensweise oder bei risikoreichen Berufen oder Hobbys die Gefahr eines frühzeitigen Todes höher ist als bei Menschen, bei denen Risiken ausgeschlossen werden können.
Die Gesundheitsprüfung soll dem Versicherer ein Bild von den Lebensumständen des Kunden machen und von den Vorerkrankungen. Man sollte diese Gesundheitsprüfung, welche in manchen Fällen auch von einem Arzt abgesegnet werden muss, sehr ernst nehmen, denn stirbt man im Verlauf der ersten Jahre nach Abschluss einer Lebensversicherung an einer Krankheit, welche man nicht angegeben hat, kann man den Versicherungsschutz verlieren.
Nach der Begutachtung der Gesundheitsprüfung durch den Versicherer kann dieser den Abschluss eines Vertrages ablehnen oder unter Umständen einen Risikozuschlag fordern.
Der Risikozuschlag wird monatlich auf die Prämie aufgeschlagen, dient aber nicht der Kapitalbildung.
Verschiedene Faktoren können dazu führen, dass der Versicherer nur zu einem Vertragsabschluss bereit ist, wenn vom Kunden ein Risikozuschlag gezahlt wird. Hierzu gehören das Rauchen, Übergewicht, oder die Ausübung gefährlicher Sportarten.