Lebensversicherung & private Rentenversicherung: Der Unterschied
Die Lebensversicherung und private Rentenversicherung sind weit verbreitete Produkte für die Altersvorsorge. Doch wo genau liegt der Unterschied?
Die private Vorsorge für das Alter wird vor allem bei der jungen Generation immer wichtiger, weil abzusehen ist, dass die gesetzliche Rente für ein würdevolles Leben im Alter nicht mehr ausreichen wird.
Viele Menschen möchten gern zusätzlich privat vorsorgen und wissen, welche Absicherung die Beste ist. Soll man eine Lebensversicherung abschließen oder lieber doch eine private Rentenversicherung, und wodurch unterscheiden sich beide Versicherungen voneinander?
Eine Lebensversicherung wird über einen längeren Zeitraum abgeschlossen, die Prämien sind in der Regel monatliche Beiträge. Zu diesen kommt noch eine Überschussbeteiligung, welche jedoch bei Vertragsabschluss nicht garantiert werden, weil man sich nur auf Prognosen stützen kann, wie hoch der Überschuss in der Zukunft tatsächlich ausfallen wird.
Nach Abschluss der Beitragszahlung dauert es oftmals noch bis zu fünf Jahren, in denen die Lebensversicherung ruht, aber trotzdem nochmals kräftig wächst, weil der Kunde von den Überschüssen proftiert.
Bei Auszahlungsreife werden das angesparte Kapital sowie Zinsen und Überschussbeteiligung in einem Betrag an den Kunden ausgezahlt. Das Besondere an einer Lebensversicherung sind die Leistungen im Todesfall: Der Hinterbliebene bekommt ein Todesfallkapital ausbezahlt, und zwar auch dann, wenn die Einzahlungen dieses noch gar nicht gedeckt haben.
Auch eine private Rentenversicherung soll eine Vorsorge für das Alter sicherstellen, und da man sich in vielen Tarifen anstatt einer monatlichen Rente das gesamte Kapital, ähnlich wie bei einer Lebensversicherung, auszahlen lassen kann, kennen viele Kunden den Unterschied zwischen beiden Versicherungstypen nicht.
Eine private Rentenversicherung kommt erst mit Eintritt der Rente zur Auszahlung, während eine Lebensversicherung nach Ablauf der Versicherungsdauer, unabhängig vom Alter des Versicherten, ausgezahlt wird. Darüber hinaus kennt eine private Rentenversicherung in der Regel kein Todesfallkapital: sie fällt, wenn der Versicherte vor Beginn des Rentenalters verstirbt, als Gewinn an die Versicherung.