Private Rentenversicherung


Eine private Rentenversicherung stellt einen Versicherungsvertrag dar, der ab einem bestimmten Zeitpunkt eine regelmäßig ausgezahlte Leibrente gewährleistet. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 759 ff. BGB) handelt es sich dabei um eine wiederkehrende Zahlung bis zu einem vereinbarten Ereignis. Dieses wird meist durch den Tod des Rentenempfängers definiert.

Arten der privaten Rente

Die private Rentenversicherung beinhaltet grundsätzlich zwei Arten: die Sofortrente und die aufgeschobene private Rentenversicherung.

Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung wird eine Leibrente erst nach einem vereinbarten Zeitraum, der Aufschubzeit, gegen einen regelmäßigen Beitrag oder einen Einmalbetrag ausgezahlt.

Bei einer Sofortrente erfolgt die sofortige Auszahlung einer Leibrente nach Vertragsabschluss (in den meisten Fällen nach Zahlung eines Einmalbetrages).

Die private Rentenversicherung: Vorteile und Nutzen

Garantierte Rentenleistungen im Alter – ein Einkommen mit dem man als Rentner wirklich rechnen kann, darin liegt einer der größten Nutzen einer privaten Rentenversicherung. Während die gesetzliche Rentenversicherung die aktuell gezahlten Beiträge an die jetzigen Rentner weiterreicht, gehen die eingezahlten Beiträge einer privaten Rentenversicherung in Form von garantierten Rentenleistungen wieder an den Versicherungsnehmer zurück. Es bestehen somit auch nicht die Risiken, dass die Bundesregierung zum einen das Renteneintrittsalter erhöhen und zum anderen diese privaten Rentenbezüge kürzen kann.

Ebenfalls stellt sich die private Rentenversicherung als sichere, flexible und teilweise staatlich geförderte Anlageform dar. Sowohl in der Ansparphase als auch in der Ablaufphase können im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung Veränderungen hinsichtlich der Ein- und Auszahlungen vorgenommen werden – ganz nach persönlichen Möglichkeiten und individuellem Bedarf in Abhängigkeit vom jeweiligen Versicherungsvertrag. Es gibt sogar oft die Option die Versicherung beitragsfrei zu stellen.

Desweiteren sind die eingezahlten Beiträge in der Ansparphase steuerfrei und die Auszahlungsbeträge steuerbegünstigt. Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als 12 Jahren und einer Gesamtauszahlung der Kapitalleistung an einen über 60jährigen Versicherungsnehmer, wird nur die Hälfte des Ertrages versteuert.

Ein weiterer Vorteil, der für eine private Rentenversicherung spricht, liegt in der sogenannten Überschussbeteiligung. Durch diese erhöhen sich die garantierten Rentenzahlungen bis zum Versicherungsbeginn und sie fließt auch bei der Rentenauszahlung weiterhin mit ein.

Private Rentenversicherung: Wichtige Punkte beim Abschluss

Auf folgende Regelungen sollte beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung geachtet werden: Vereinbarungen zur Beitragsrückgewähr, zum Hinterbliebenenschutz, zur Rentengarantiezeit, zur Abkürzung der Leibrente sowie zum Kapitalwahlrecht.

Das Kapitalwahlrecht gibt dem Versicherten die Möglichkeit bei aufgeschobenen Rentenversicherungen nach Ablauf der Aufschubzeit einen einmaligen Ausgleich in kalkulatorischer Rentenhöhe zu erhalten.

Bei der abgekürzten Leibrente und der Rentengarantiezeit können Regelungen hinsichtlich des Auszahlungszeitraumes getroffen werden, die von der Auszahlungsbeendigung bei Todesfall abweichen.

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