Private Rentenversicherung
Eine private Rentenversicherung stellt
einen Versicherungsvertrag dar,
der ab einem bestimmten Zeitpunkt eine regelmäßig
ausgezahlte Leibrente gewährleistet. Nach dem
Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 759 ff. BGB)
handelt es sich dabei um eine wiederkehrende Zahlung bis zu einem
vereinbarten Ereignis. Dieses wird meist durch den Tod des
Rentenempfängers definiert.
Arten der privaten Rente
Die private Rentenversicherung beinhaltet grundsätzlich zwei
Arten: die Sofortrente und die aufgeschobene private
Rentenversicherung.
Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung wird eine
Leibrente erst nach einem vereinbarten Zeitraum, der Aufschubzeit,
gegen einen regelmäßigen Beitrag oder einen
Einmalbetrag ausgezahlt.
Bei einer Sofortrente erfolgt die sofortige
Auszahlung einer Leibrente nach Vertragsabschluss (in den meisten
Fällen nach Zahlung eines Einmalbetrages).
Die private Rentenversicherung: Vorteile und Nutzen
Garantierte Rentenleistungen im Alter
– ein Einkommen mit dem
man als Rentner wirklich rechnen kann, darin liegt einer der
größten Nutzen einer privaten Rentenversicherung.
Während die gesetzliche Rentenversicherung die aktuell
gezahlten Beiträge an die jetzigen Rentner weiterreicht, gehen
die eingezahlten Beiträge einer privaten Rentenversicherung in
Form von garantierten Rentenleistungen wieder an den
Versicherungsnehmer zurück. Es bestehen somit auch nicht die
Risiken, dass die Bundesregierung zum einen das Renteneintrittsalter
erhöhen und zum anderen diese privaten Rentenbezüge
kürzen kann.
Ebenfalls stellt sich die private Rentenversicherung als
sichere,
flexible und teilweise staatlich geförderte Anlageform
dar.
Sowohl in der Ansparphase als auch in der Ablaufphase können
im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung Veränderungen
hinsichtlich der Ein- und Auszahlungen vorgenommen werden –
ganz nach persönlichen Möglichkeiten und
individuellem Bedarf in Abhängigkeit vom jeweiligen
Versicherungsvertrag. Es gibt sogar oft die Option die Versicherung
beitragsfrei zu stellen.
Desweiteren sind die eingezahlten Beiträge in der Ansparphase
steuerfrei und die Auszahlungsbeträge
steuerbegünstigt. Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als 12
Jahren und einer Gesamtauszahlung der Kapitalleistung an einen
über 60jährigen Versicherungsnehmer, wird nur die
Hälfte des Ertrages versteuert.
Ein weiterer Vorteil, der
für eine private Rentenversicherung spricht,
liegt in der
sogenannten Überschussbeteiligung. Durch diese
erhöhen sich die garantierten Rentenzahlungen bis zum
Versicherungsbeginn und sie fließt auch bei der
Rentenauszahlung weiterhin mit ein.
Private Rentenversicherung: Wichtige Punkte beim Abschluss
Auf folgende Regelungen sollte beim Abschluss einer privaten
Rentenversicherung geachtet werden: Vereinbarungen zur
Beitragsrückgewähr, zum Hinterbliebenenschutz, zur
Rentengarantiezeit, zur Abkürzung der Leibrente sowie zum
Kapitalwahlrecht.
Das Kapitalwahlrecht gibt dem
Versicherten die
Möglichkeit bei aufgeschobenen Rentenversicherungen nach
Ablauf der Aufschubzeit einen einmaligen Ausgleich in kalkulatorischer
Rentenhöhe zu erhalten.
Bei der abgekürzten Leibrente
und der Rentengarantiezeit können Regelungen hinsichtlich des
Auszahlungszeitraumes getroffen werden, die von der
Auszahlungsbeendigung bei Todesfall abweichen.