Rürup-Rente Vergleich
Die Rürup-Rente: Aufgrund einer
Initiative des Ökonoms Bert Rürup wurde die staatlich
subventionierte Altersrente im Jahr 2005 eingeführt.
Umgangssprachlich wird diese Rente auch als Rürup-Rente oder
Basisrente bezeichnet. Es werden aus dem privaten
Vermögen monatlich bestimmte Beträge in einer
Rentenversicherung angespart. Diese Beträge sind in der
Ansparphase nach bestimmten Sätzen gestaffelt und steuerlich
begünstigt. Beim Eintritt ins Rentenalter wird die
Rürup-Rente jedoch voll besteuert. Wie bei der gesetzlichen
Rentenversicherung kann die Rente nur monatlich ausgezahlt
werden, man spricht auch von einer Leibrente, da kein Kapitalwahlrecht
besteht. So will der Gesetzgeber sicherstellen, dass das angesparte
Kapital auch wirklich für die monatliche Versorgung zur
Verfügung steht und nicht anderweitig für
größere Ausgaben verwendet wird.
Vorteile der Rürup-Rente:
Ein Vorteil der Rürup-Rente
liegt darin, dass man sich mit einer steuerlichen Förderung
eine Altersvorsorge bilden kann. Der Steuervorteil wird über
den Sonderausgabenabzug geltend gemacht. Tritt bei dem
Versicherungsnehmer eine längere Arbeitslosigkeit ein und er
bezieht Arbeitslosengeld II (Harz IV), so
darf die Rürup-Rente nicht auf das Vermögen
angerechnet werden. Ebenso dürfen in der
Ansparphase Rürup-Renten-Verträge nicht
gepfändet werden. Zusätzlich wird in der
Kapitalansparphase keine Abgeltungssteuer fällig.
Rürup-Renten können jedoch nicht verschenkt,
übertragen oder beliehen werden, auch Kündigung und
Rückzahlung sind nicht möglich, allerdings kann man
sich beitragsfrei stellen lassen.
Stirbt der Sparer vor oder nach Rentenbeginn verfällt der
angesparte Betrag, wenn man nicht eine zusätzliche
Hinterbliebenenrente oder eine jedoch steuerpflichtige
Beitragsrückgewähr vereinbart hat. Weiterhin bietet
der Gesetzgeber an Beiträge zusätzlich einzuzahlen,
um die geförderte Jahreshöchstgrenze auszunutzen.
Dafür werden allerdings sofort Gebühren erhoben.
Voraussetzungen für eine Rürup-Rente:
Im Versicherungsvertrag muss eindeutig stehen, dass es sich um eine
Leibrente handelt.
Der Rentenbeginn ist bei Vertragsabschluss vor dem 01.01.2012 nicht vor
Vollendung des 60. Lebensjahres, nach dem 31.12.2011 nicht vor
Vollendung des 62. Lebensjahres.
Der Versicherungsvertrag darf weder vererbt, beliehen, verschenkt,
veräußert oder kapitalisiert werden.
Steuerliche Vorteile:
Im Laufe der Ansparzeit könne die Beiträge der
Rürup-Rente, wie andere Beiträge zur Basisversorgung,
seit 2005 als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dabei
ändert sich der jährlich ansetzbare Prozentsatz um je
2%-Punkte. Im Jahr 2005 sind es 60% der Beitragssumme, 2006 sind es 62%
bis zu 100% im Jahr 2025. Ab diesem Zeitpunkt bleibt es bei 100
Prozent.
Im Laufe der
Bis 2040 ist die Rürup-Rente nur begrenzt
steuerpflichtig. Am Anfang des Renteneintritts wird der
steuerfreie Anteil festgelegt und dieser Eurobetrag gilt dann
lebenslang (Besteuerung nach dem Kohortenprinzip).
2005 wurden "Erstrenten" mit 50% versteuert. Bis 2020 steigt der
Steuersatz jedes Jahr um je 2% an, anschließend bis 2040 um
je 1% jährlich. Ab dem Jahr 2040 sind Leistungen für
erstmalig ausgezahlte Renten demnach voll steuerpflichtig.
Angebote der Rürup-Rente in folgenden Formen:
konventionelle und fondsgebundene Rentenversicherungen, britische
Versicherungen, wie Canada Life, Standard Life usw.,
Fondssparpläne
Vorrangige Zielgruppe:
Die Rürup Rente ist besonder interessant für
Selbständige mit hohen steuerlichen Belastungen
Angestellte, die ihren jährlichen
Sonderausgabenhöchstbetrag von 20.000 € optimal
ausschöpfen wollen.
Vergleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung:
Garantierte Rente:
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ergibt sich diese aus der Summe
der eingezahlten Beiträge verteilt auf die durchschnittliche
Rentenbezugsdauer von 18 Jahren.
Bei der Rürup-Rente werden die eingezahlten Beiträge
um die Gebühren verringert und mit einem derzeitigen Garantiezins
von 2,25% verzinst (bei der klassischen Rentenversicherung), verteilt
auf die zu erwartende Rentenbezugsdauer
Rendite:
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ergibt sich diese aus der Lohn-
bzw. Gehaltsentwicklung der Beitragszahler, bei der
Rürup-Rente aus dem Ertrag der Kapitalanlage nach Abzug der
Gebühren.
Fazit: Die Rürup-Rente ist eine
lohnenswerte Altersvorsorge mit steuerlichen Vorteilen während
des Erwerbslebens.
Der Rürup-Rente Vergleich:
Individueller Rürup-Rente
Vergleich
Schneller & umfassender
Marktüberblick
Die besten Anbieter aus
Tests und Analysen
Kein Risiko -
kostenlos, unverbindlich und unabhängig
Jetzt Vergleich anfordern!
Ja, bitte informieren Sie mich
kostenlos und
unverbindlich!
kostenlos, unverbindlich und unabhängig
Datenschutzgarantie:
Wir garantieren eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten. Ihre Daten
werden nicht für Werbezwecke weitergeben und nach einmaliger
Verwendung wieder gelöscht.