Rürup-Rente Vergleich

Die Rürup-Rente: Aufgrund einer Initiative des Ökonoms Bert Rürup wurde die staatlich subventionierte Altersrente im Jahr 2005 eingeführt.

Umgangssprachlich wird diese Rente auch als Rürup-Rente oder Basisrente bezeichnet.
Es werden aus dem privaten Vermögen monatlich bestimmte Beträge in einer Rentenversicherung angespart. Diese Beträge sind in der Ansparphase nach bestimmten Sätzen gestaffelt und steuerlich begünstigt. Beim Eintritt ins Rentenalter wird die Rürup-Rente jedoch voll besteuert. Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung kann die Rente nur monatlich ausgezahlt werden, man spricht auch von einer Leibrente, da kein Kapitalwahlrecht besteht. So will der Gesetzgeber sicherstellen, dass das angesparte Kapital auch wirklich für die monatliche Versorgung zur Verfügung steht und nicht anderweitig für größere Ausgaben verwendet wird.

Vorteile der Rürup-Rente:

Ein Vorteil der Rürup-Rente liegt darin, dass man sich mit einer steuerlichen Förderung eine Altersvorsorge bilden kann. Der Steuervorteil wird über den Sonderausgabenabzug geltend gemacht. Tritt bei dem Versicherungsnehmer eine längere Arbeitslosigkeit ein und er bezieht Arbeitslosengeld II (Harz IV), so darf die Rürup-Rente nicht auf das Vermögen angerechnet werden. Ebenso dürfen in der Ansparphase Rürup-Renten-Verträge nicht gepfändet werden. Zusätzlich wird in der Kapitalansparphase keine Abgeltungssteuer fällig. Rürup-Renten können jedoch nicht verschenkt, übertragen oder beliehen werden, auch Kündigung und Rückzahlung sind nicht möglich, allerdings kann man sich beitragsfrei stellen lassen.


Stirbt der Sparer vor oder nach Rentenbeginn verfällt der angesparte Betrag, wenn man nicht eine zusätzliche Hinterbliebenenrente oder eine jedoch steuerpflichtige Beitragsrückgewähr vereinbart hat. Weiterhin bietet der Gesetzgeber an Beiträge zusätzlich einzuzahlen, um die geförderte Jahreshöchstgrenze auszunutzen. Dafür werden allerdings sofort Gebühren erhoben.

Voraussetzungen für eine Rürup-Rente:

Im Versicherungsvertrag muss eindeutig stehen, dass es sich um eine Leibrente handelt. Der Rentenbeginn ist bei Vertragsabschluss vor dem 01.01.2012 nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres, nach dem 31.12.2011 nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres. Der Versicherungsvertrag darf weder vererbt, beliehen, verschenkt, veräußert oder kapitalisiert werden.

Steuerliche Vorteile:

Im Laufe der Ansparzeit könne die Beiträge der Rürup-Rente, wie andere Beiträge zur Basisversorgung, seit 2005 als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dabei ändert sich der jährlich ansetzbare Prozentsatz um je 2%-Punkte. Im Jahr 2005 sind es 60% der Beitragssumme, 2006 sind es 62% bis zu 100% im Jahr 2025. Ab diesem Zeitpunkt bleibt es bei 100 Prozent. Im Laufe der

Bis 2040 ist die Rürup-Rente nur begrenzt steuerpflichtig. Am Anfang des Renteneintritts wird der steuerfreie Anteil festgelegt und dieser Eurobetrag gilt dann lebenslang (Besteuerung nach dem Kohortenprinzip). 2005 wurden "Erstrenten" mit 50% versteuert. Bis 2020 steigt der Steuersatz jedes Jahr um je 2% an, anschließend bis 2040 um je 1% jährlich. Ab dem Jahr 2040 sind Leistungen für erstmalig ausgezahlte Renten demnach voll steuerpflichtig.

Angebote der Rürup-Rente in folgenden Formen:

konventionelle und fondsgebundene Rentenversicherungen, britische Versicherungen, wie Canada Life, Standard Life usw., Fondssparpläne

Vorrangige Zielgruppe:

Die Rürup Rente ist besonder interessant für Selbständige mit hohen steuerlichen Belastungen Angestellte, die ihren jährlichen Sonderausgabenhöchstbetrag von 20.000 € optimal ausschöpfen wollen.

Vergleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung:

Garantierte Rente:
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ergibt sich diese aus der Summe der eingezahlten Beiträge verteilt auf die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von 18 Jahren. Bei der Rürup-Rente werden die eingezahlten Beiträge um die Gebühren verringert und mit einem derzeitigen Garantiezins von 2,25% verzinst (bei der klassischen Rentenversicherung), verteilt auf die zu erwartende Rentenbezugsdauer Rendite:
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ergibt sich diese aus der Lohn- bzw. Gehaltsentwicklung der Beitragszahler, bei der Rürup-Rente aus dem Ertrag der Kapitalanlage nach Abzug der Gebühren.

Fazit: Die Rürup-Rente ist eine lohnenswerte Altersvorsorge mit steuerlichen Vorteilen während des Erwerbslebens.

Der Rürup-Rente Vergleich:


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