Rürup Rente für Selbständige

Rürup Rente: Die Riester-Alternative für Selbständige

Die Rürup Rente ist ein Teil der staatlichen Förderung für die private Altersvorsorge, die besonders für Selbständige und Freiberufler interessant ist.

Anders als bei der Riester Rente, erhält man im Rahmen der Rürup Rente zwar keine direkten Zulagen in Form von Geldzahlungen, man kann dafür aber die Sparbeiträge in ein Finanzprodukt, welches zum Aufbau der privaten Altersvorsorge dient, als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer absetzen.

Aufgrund dieser zu erhaltenden Steuervorteile ist die Rürup Rente besonders für Selbständige eine attraktive Art der Förderung im Rahmen der privaten Rentenversicherung und auch die einzige Möglichkeit der staatlichen Altersvorsorge-Förderung, da Selbstständige keinen Anspruch auf die Riester-Rente haben.

Staatliche Förderung für Selbständige über Rürup Rente

Im Rahmen der Rürup Rente kann der Selbständige oder Freiberufler die geleisteten Sparbeiträge bis zu einer Summe von derzeit 20.000 Euro pro Jahr und Person als Sonderausgaben absetzen. Allerdings können nicht die vollen Sparbeiträge bis zu 20.000 Euro (40.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepartnern) in vollem Umfang abgesetzt werden, sondern im Rahmen einer Staffelung nur Teile der Sparbeiträge. Derzeit (2009) können 68 Prozent der jährlich geleisteten Sparbeiträge als Sonderausgaben abgesetzt werden, im nächsten Jahr sind es dann 70 Prozent, bis man im Jahre 2025 schließlich dann 100 Prozent bis zu 20.000 Euro absetzen kann.

Vor- und Nachteile der Rürup Rente für Selbständige

Der Vorteil der Rürup Rente besteht natürlich in erster Linie darin, dass auch Selbständige überhaupt eine Förderung für die private Altersvorsorge in Form von Steuervorteilen erhalten. Wer zum Beispiel jährlich 3.000 Euro in einen Sparvertrag zur Altersvorsorge einzahlt, kann derzeit 2.040 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent wären das also praktisch 508 Euro „geschenkt“. Ferner sind Rürup-Verträge nicht pfändbar und auch nicht anrechenbar bei Bezügen von Arbeitslosengeld II (Hartz4).

Gerade die letzten Punkte sind besonderes für Selbständige und Freiberufler interessant und wichtig. Wenn Sie mehr über Informationen über die Rürup Rente erhalten wollen, fördern Sie unseren kostenlosen Vergleich an und profitieren Sie in Ihren Selbständigkeit von den staatlichen Förderungen.

Der Rürup-Rente Vergleich:


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